Drucken

04. Juni 2015

Klima- und Energielenkungssystem

Die Handelskammer beider Basel lehnt die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung entschieden ab. Die Vorlage ist im Kern nicht das, was sie vorgibt zu sein. Weder findet ein sinnvoller Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem statt, noch ist ein tatsächlicher Lenkungsmechanismus vorgesehen. Das vorgeschlagene System gefährdet somit den Werkplatz Schweiz.

 

Der Übergang, der keiner ist

Die Verfassungsbestimmung soll per 2021 die Ablösung des Fördersystems einläuten. An dessen Stelle soll ein Lenkungssystem eingeführt werden, welches Klima- und Energieabgaben beinhaltet. Für das Auslaufen des Gebäudeprogramms ist das Stichjahr 2025 vorgesehen. Im Gegensatz dazu soll die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) bis 2045 weiterlaufen können – entsprechend sind Förderzusagen bis maximal 2030 möglich. Für die Handelskammer ist nicht ersichtlich, wie eine Zeitstrecke von 25 Jahren als „Übergang“ bezeichnet werden kann. Da das bestehende Fördersystem nicht augenblicklich abgesetzt werden kann, macht eine Karenzfrist Sinn. Wir fordern deshalb, dass per Abstimmungsdatum Förderzusagen eingestellt und die Mittel bis zum vorgeschlagenen Stichtag (31. Dezember 2020) ausbezahlt werden. Auf jeden Fall ist zu vermeiden, beide Systeme – wie im Entwurf vorgeschlagen – parallel zu betreiben.

Das Gebäudeprogramm ist per Abstimmungsdatum einzustellen. Verpflichtungen werden bis maximal 31. Dezember 2020 ausbezahlt.

Die KEV-Zusagen sind per Abstimmungsdatum einzustellen – unabhängig von einer Annahme oder Ablehnung. Verpflichtungen werden bis maximal 2020 ausbezahlt.

 

Ein Lenkungssystem, das zur Förderung zweckentfremdet wird

Wie der Begleitbericht ausführlich beschreibt, sollen die neuen Abgaben während der ersten Jahre primär zur Finanzierung der Verpflichtungen aus dem Fördersystem herangezogen werden, bis dieses ausläuft. Im Falle des Gebäudeprogramms, welches aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe finanziert wird, dauert dies bis ins Jahr 2025. Heuer fliessen durch die Teilzweckbindung etwa 200 Millionen Franken in den Gebäudetopf. Im Falle der KEV, welche aus dem Netzzuschlag finanziert wird, sollen die Verpflichtungen bis ins Jahr 2045 laufen. Der Netzzuschlag beträgt heutzutage 1.1 Rp./kWh und spült 586 Millionen Franken in den KEV-Topf.
Je nach Szenario und zugrunde gelegter Abgabehöhen, werden im neuen Lenkungssystem über 25 Prozent der Einnahmen für die Ausfinanzierung des Fördersystems reserviert sein.
Sollte das Fördersystem weiter betrieben werden, wird die ganze Vorlage ad absurdum geführt, da sie einen Widerspruch in sich darstellt. Vor allem für die KEV ist ein zeitnaher und rascher Übergang vorzusehen (Einstellung von Förderzusagen per Annahmedatum der Vorlage durch Volk und Stände) und nicht wie vorgeschlagen, eine Weiterführung bis 2045.

Die Lenkungsabgaben sind so rasch wie möglich von den Förder-Altlasten zu befreien. Einer weiteren Zweckentfremdung ist auf gesetzgeberischer Seite der Riegel zu schieben.

 

Das Lenkungssystem muss Anreize setzen

Die Vorlage präsentiert ein Konzept, wie eine Lenkung in der zweiten Etappe der Energiestrategie 2050 des Bundes aussehen könnte. Die Handelskammer ist der Ansicht, dass dabei ein wichtiger Aspekt übersehen wird. So hat die Wirtschaft mit dem System der Energieagentur der Wirtschaft (EnAW) wiederholt bewiesen, dass ein Lenkungssystem in Kombination mit freiwilligen Vereinbarungen der effizienteste und marktnächste Weg zur Erreichung von Reduktionszielen ist. Ein Anreizsystem wie die Abgabebefreiung stellt den Unternehmen genügend Spielraum zur Verfügung, um betriebswirtschaftlich und innerhalb einer sinnvollen Zeitspanne Massnahmen umzusetzen. Diesen Ansatz vermissen wir als Teil des vorgeschlagenen Systems. Die Verfassungsänderung unterstützen wir nur, wenn dieses Ansinnen aufgenommen wird.

Die Handelskammer fordert die explizite Einführung eines flächendeckenden Anreizsystems als Teil der Klima- und Energieabgaben.

 

Das vorgeschlagene Lenkungssystem ist undurchsichtig

Bei zentralen Punkten bleibt die Vorlage wenig präzise. Durch die „kann“-Formulierung in Art. 131a Abs. 1 wird dem Bundesrat ein Ermessensspielraum gegeben, den wir als verfehlt erachten. Entweder führt der Bund Lenkungsabgaben ein oder nicht – vor allem die Wirtschaft braucht hierzu eine klare Aussage.
Ebenfalls fällt auf, dass im Begleitbericht zur Vorlage ein wesentlicher Widerspruch besteht. So werden vier Szenarien für die Ausgestaltung des Lenkungssystems präsentiert (K1 bis K4). Laut Bericht entfaltet nur das Szenario K4 tatsächlich eine Lenkungswirkung, da hierbei auch Treibstoffe mit einer Abgabe belastet werden. Die Handelskammer lehnt aber eine weitere Besteuerung von Treibstoffen klar ab.
Somit wird ein kompliziertes und undurchsichtiges System aufgebaut, das bei allen Involvierten mehr Aufwand als Nutzen bringt.

Die Handelskammer erwartet, dass eine präzise Vorlage präsentiert wird, welche frei von Widersprüchen und klar formuliert ist.

 

Wichtige Vorentscheide nötig

Die Schweiz soll ab 2021 einen bedeutenden Richtungswechsel in der Energie- und Klimapolitik vollziehen. Um einen solchen Entscheid fundiert zu treffen, sind für die Handelskammer noch wichtige Fragen offen.

 

Wie soll sich der Werkplatz Schweiz entwickeln?
Mit der Einführung eines Lenkungssystems wird die Wirtschaft in einem ganz zentralen Punkt tangiert. Nämlich, wie die zu entrichtenden Abgaben die Weiterführung der Betriebstätigkeit eines Unternehmens beeinträchtigen. Vor allem die produzierende Industrie wird sich diese Fragen stellen. Systembedingt verursachen diese Betriebe Emissionen und benötigen grosse Mengen an Energie– und haben damit hohe Abgaben zu berappen. Deshalb stehen sie auch, mehr als andere Branchen, in einem harten internationalen Konkurrenzverhältnis. Im Grunde untersteht die produzierende Industrie schon einem Lenkungssystem und zwar über die Gestehungspreise der eigenen Produkte.
Somit ist zu entscheiden, ob der Werkplatz Schweiz zu Gunsten einer reinen Dienstleistungswirtschaft geopfert werden soll. Denn mit einer lenkenden Abgabe werden produzierende Unternehmen kaum mehr in der Schweiz bestehen bleiben. Hinzu kommt, dass wenn in der Schweiz keine produzierende Industrie mehr vorhanden ist, der Bedarf nach Dienstleistungen abnehmen wird. Das liegt nicht im Interesse einer prosperierenden Volkswirtschaft.

Das Lenkungssystem ist so auszugestalten, dass der Werkplatz Schweiz weiterhin diversifiziert und konkurrenzfähig bleibt.

 

Wie wird zukünftig Klimapolitik und Energiepolitik betrieben?
In den letzten Jahren wurden Klimapolitik und Energiepolitik immer mehr synonym gebraucht. Beide stehen in Zusammenhang und beeinflussen sich gegenseitig. Doch inwieweit bestimmt die eine Politik die andere? Es zeichnet sich eine Entwicklung ab in Richtung Vereinnahmung der Energiepolitik von der Klimapolitik. In anderen Worten; die Energiepolitik wird zum Instrument, um die nationalen und internationalen CO2-Ziele der Schweiz zu erreichen. Ausserdem liegt der Fokus bei der Energie zu sehr auf dem Bereich Strom. Aus Sicht der Handelskammer ist das eine Fehlentwicklung, die korrigiert werden muss.

Die Energiepolitik ist wieder gemäss Artikel 89 der Bundesverfassung auszurichten. Mit dem Zweck, die Rahmenbedingungen für die Energieversorgung und -nutzung zu setzen. Dabei ist Energie umfassend zu betrachten und nicht auf Strom beschränkt.

Die Klimapolitik orientiert sich an den Grundsätzen der Artikel 74 und 86 der Bundesverfassung.

 

 

Download

Stellungnahme der Handelskammer beider Basel zum Klima- und Energielenkungssystem - Hauptschreiben

Stellungnahme der Handelskammer beider Basel zum Klima- und Energielenkungssystem - Fragenkatalog

Omar Ateya
Bereichsleiter Raumplanung, Energie & Umwelt

Artikel teilen

per E-Mail weiterleiten

Abstimmung

Ein Klima- und Enrgielenkungssystem ist richtig und nötig.



Ergebnisse zeigen

Kommentare



Hinweis: Ihr Kommentar wird nach Erhalt geprüft. Die Handelskammer entscheidet über die Freigabe.



Das könnte Sie auch interessieren